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Vermessung der L166

Derzeit läuft die Schluss-Vermessung an der L166 und den dazugehörigen Nebenstraßen. Hierbei werden die Grundstücke der Eigentümer an die neu gestaltete Straße angepasst. Hierdurch kommt es zu Grundstücksanpassungen, bei denen Flächen zugekauft oder abgetreten werden. Das ist nicht verpflichtetet, ist aber einen deutliche Vereinfachung der Grundstücksgrenzen für die Zukunft.

Da die Maßnahme im Zuge der Ortslagenregulierung im Flurbereinigungsverfahren durchgeführt wird, entstehen für Sie und die Ortsgemeinde deutlich geringe Kosten für Vermessung und Einträge beim Grundbuchamt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2024 den Wertausgleich für Grundstücksanpassungen -an denen die Ortsgemeinde beteiligt ist- einheitlich für alle Verfahren auf 28 €/m² festgelegt.

Zudem können alle Anwohner, welche im Gebiet der Ortslagenregulierung liegen*, alle Grundstücksangelegenheiten mit eingetragenen Eigentümern, den nachbarn oder anderen Parteien im Rahme der Maßnahme sehr günstig durchführen, anppassen und/oder bereinigen. Kommen Sie bei Fragen gerne auf die Gemeinde zu. Bei einem privaten Verfahren, z. B. Regulierung von Nachbarschaftsgrenzen, können die Parteien den Wertausgleich selbst festlegen.

*) die genauen Grundstücke entnehmen Sie bitte den aktuellen Unterlagen des DLR.

Ausgenommen sind: die Baugebiete oberer und unterer Atzelgarten, In den Klepperstückern, Im Breiten Triesch, sowie Teile der Hermeskeiler Straße. Zur Karte